HQL Verbot April 2015

Die LED-Alternative zu den HQL-Hallentiefstrahlern 250 W und 400 W sind Leuchten mit dem fast identischen Lumenpaket. Dies lässt den Eindruck eines einfachen 1:1-Austausches aufkommen.

 

ABER: Ein einfacher 1:1-Austausch der Leuchte mit dem gleichen Lumenpaket ist nicht sinnvoll. Das Lumenpaket ist durch die Effektivität der LED und der Leuchte deutlich höher als benötigt, um einen 1:1-Austausch bei der Innenbeleuchtung von Industriehallen vorzunehmen.
Dadurch kann in vielen Fällen die Anzahl der Leuchten verringert oder dimmbare Leuchten eingebaut werden. Oft ist der Wunsch in Montagehallen nach deutlich besserem Licht vorhanden. Hier könnte der 1:1-Austausch perfekt und schnell vollzogen werden.

Ab dem 13. April 2015 tritt die zweite Stufe der EuP-Verordnung der Europäischen Union für Ökö-design in Kraft.
Durch diese EU-Verordnung wird sich ein Wandel in der professionellen Außen- und Innenbeleuchtung vollziehen. Nach Inkrafttreten am 13. April 2015  wird der Import und die Herstellung von Quecksilberdampflampen (HQL) aufgrund ihrer schlechten Energieeffizienz und des hohen Quecksilbergehalts verboten, um so eine deutliche Reduzierung des Energieverbauchs und der CO2-Emission zu erzielen. Der Vertrieb von HQL-Lampen ist zwar noch weiter erlaubt, es können jedoch nur mehr Reste ab Lager verkauft werden.
Doch ist diese Technik veraltet, verliert über die Jahre stark an Leuchtkraft und bietet heutzutage mehr Nachteile als Vorteile. Eine Chance für unsere Umwelt und für Sie, wenn wir es gemeinsam schaffen, den Wechsel zu alternativen LED-Beleuchtungslösungen so schnell wie möglich anzugehen und umzusetzen.
HQL-Lampen werden wegen ihrer geringen Investitionskosten häufig als Lichtquelle in der Verkehrs- und Industriebeleuchtung (ca. 60% Verkehr und 40% Industrie) eingesetzt, obwohl deren Effizienz und Farbwiedergabe schon immer zu wünschen übrig ließen. Dabei ist die Umstellung auf eine effiziente LED-Beleuchtung nicht nur einfach, sondern rechnet sich auch noch.

 LED Leuchten und Lampen

Nachteile

  • Temperaturempfindlicher
  • Viele minderwertige Produkte am Markt

HQL-Leuchten und Lampen

Nachteile

  • Ab 13. April 2015 verboten
  • Schlechte Farbwiedergabe
  • Nicht dimmbar
  • Kein sofortiges Wiedereinschalten
  • Nicht über Bewegungsmelder steuerbar
  • Sehr hoher Stromverbrauch
  • Hoher Lichtstromabfall
  • Keine Notlichttauglichkeit
  • Geringe Lebensdauer