Förderung für LED Beleuchtungssysteme im Innenbereich
Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme in Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Die Förderung beträgt bis zu 700 Euro/kW Anschlussleistung.
Was wird gefördert
LED-Systeme zur Beleuchtung von betrieblich genutzten Bestands-Objekten eines Antragstellers- Tausch von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme
- Lichtsteuerungssysteme (bewegungsaktivierte/tageslichtabhängige Regelung und Schaltung) in Kombination mit LED-Beleuchtungssystemen
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage
Förderungsfähige Anlagen(teile)
- LED-Leuchten
- Kabel und Leitungen
- Rohr- und Tragsysteme
- Schalt-, Steuer- und Steckgeräte
- Steuerung
Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)
- Tausch von konventionellen Leuchtmitteln z.B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre etc. gegen LED-Leuchtmittel (Plug-in Systeme)
- LED-Systeme in Neubauten
- Werbebeleuchtung
- Außenbeleuchtung
- LED-Stripes
Informationen über Förderungen für die Optimierung von Straßen- und Außenbeleuchtungen finden Sie im gesonderten Beitrag.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten
- Die gesamte Anschlussleistung der installierten LED-Leuchten muss zumindest 500 Watt betragen. Die eingesetzten LED-Systeme müssen die CE-Kennzeichnung aufweisen.
- Bitte beachten Sie, dass sämtliche Energieeffizienzmaßnahmen die dem §5(1)8 EEffG entsprechen und in Zusammenhang mit dem zu fördernden/geförderten Vorhaben stehen, gemäß §27(4)2 EEffG zur Gänze der Umweltförderung im Inland als strategische Maßnahme nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) angerechnet werden müssen. Eine Anrechnung durch Dritte ist auch anteilig ausgeschlossen.
- Unterliegt der Antragsteller den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten
Wie hoch ist die Förderung
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit von der installierten Leistung der LED-Leuchten. Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.- Pauschale: 600 Euro/kW- Die Förderung ist mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
- Zuschlagsmöglichkeiten: Zuschlag für Lichtsteuerung: 100 Euro pro kW
- Beihilfenrechtliche Grundlage: Förderung nur im Rahmen von „De-minimis“ möglich
Wir unterstützen Sie
Melden Sie sich bei uns und wir unterstützen Sie- Kontakt: Mag. Oliver Thonhofer
- Telefon: +43 (0)1 979 0995-24
- Mail: office@smart-mit-led.com