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Förderung für LED Beleuchtungssysteme im Innenbereich

Eine Initiative des BMLFUW Umwelt

BMLFUW_Umwelt

Gefördert wird die Umstellung von konventionellen Leuchten auf LED-Systeme in Gebäuden sowie die zusätzliche Installation von Lichtsteuerungssystemen.

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Die Förderung beträgt bis zu 700 Euro/kW Anschlussleistung.

 

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage

 

Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)

  • Tausch von konventionellen Leuchtmitteln z.B. Glühlampe, Leuchtstoffröhre etc. gegen LED-Leuchtmittel (Plug-in Systeme)
  • LED-Systeme in Neubauten
  • Werbebeleuchtung
  • Außenbeleuchtung
  • LED-Stripes

Informationen über Förderungen für die Optimierung von Straßen- und Außenbeleuchtungen finden Sie im gesonderten Beitrag.

Zeitpunkt der Antragsstellung: Nach Umsetzung des Projektes, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung
„DE-MINIMIS“-FÖRDERUNGEN unterliegen einer vereinfachten Förderungsberechnung. Ein Betrieb kann „De-minimis“-Förderungen im Gesamtausmaß von 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren erhalten. Die Höhe der bisher erhaltenen „De-minimis“-Förderungen wird im Online-Antrag abgefragt.